Dichtheitsprüfung
Sachkundiger Fachbetrieb für die Dichtheitsprüfung und Sanierung von Entwässerungssystemen, gem. §61 Landeswassergesetz NRW
Zertifikate Sehr geehrter Kunde,
mit Inkrafttreten der DIN EN 1610: Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und Kanälen hat sich eine entscheidende Änderung der Gesetzeslage ergeben.

Die DIN EN 1610 definiert die Notwendigkeit einer Dichtheitsprüfung bei Abwasserleitungen in Neu- und Altbauten. Es ist nun eine Prüfung des Abwassersystems vorgeschrieben. Für Sie bedeutet das, dass Sie verpflichtet sind, Ihr Abwassersystem von einem qualifiziertem Unternehmen Auf Dichtigkeit Prüfen zu Lassen. Der Gesetzgeber sieht eine Dichtigkeitsprüfung mit Luft oder mit Wasser vor.


Gesetzliche Anforderungen:

Der § 61a ist ab dem 11.12.2008 gültig und hat den § 45 aus der Landesbauordnung NRW,
gültig ab dem 01.01.1996, abgelöst.

§ 61a Private Abwasseranlagen

Abs. 1
Private Abwasseranlagen sind so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind, und Gefahren sowie unzumutbare Belästigungen vermieden werden.
Abwasseranlagen müssen geschlossen, dicht und soweit erforderlich zum Reinigen eingerichtet sein. Niederschlagswasser kann in offenen Gerinnen abgeleitet werde. Im Übrigen gilt § 57 entsprechend.

Abs. 2
Die Gemeinde ist berechtigt, die Errichtung und den Betrieb von Inspektionsöffnungen oder Einsteigschächten mit Zugang für Personal auf Privaten Grundstücken satzungsrechtlich vorzuschreiben.

Abs. 3
Der Eigentümer eines Grundstückes hat im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitung zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstückes nach Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen.
Eigentümer anderer Grundstücke, in diese Leitungen verlaufen, haben die Prüfung auf Dichtigkeit und damit einhergehende Maßnahmen zu Dulden.
Ausgenommen sind Abwasserleitungen zur getrennten Beseitigung von Neiderschlagswasser und Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird.
Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen. Die Bescheinigung hat nach Satz 1 Pflichtige aufzubewahren und der Gemeinde auf verlangen vorzulegen.
Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchsten 20 Jahren zu wiederholen.

Abs.4
Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung gemäß Absatz 3 bei einer Änderung, jedoch spätestens bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden.

Abs.5
Die Gemeinde soll durch Satzungen abweichende Zeiträume für die erstmalige Prüfung nach Absatz 4 festlegen,
1. wenn Sanierungsmassnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen in dem Abwasserbeseitigungskonzept nach §53 Abs.1 oder in einem gesonderten Kanalsanierungs- oder Fremdwasserbeseitigungskonzept festgelegt sind oder
2. wenn die Gemeinde für abgrenzende Teile ihres Gebietes die Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachungsverpflichtung nach §61 überprüft.

Die Gemeinde muss für bestehende Abwasserleitungen durch Satzung kürzere Zeiträume für erstmalige Prüfung nach Abs. 4 festlegen, wenn sich dieser auf einem Grundstück im Wasserschutzgebiet befinden und
1. zur Fortleitung industrieller oder gewerblichen Abwasser dienen und vor dem 01.01.1990 errichtet wurden oder
2. zur Fortleitung häuslichem Abwasser dienen und vor dem 01.01.1965erichtet wurden.
Im Falle des Satzes 2 sind bei der Festlegung des Zeitraumes die Schutzziele der Wasserschutzgebietsverordnung zu berücksichtigen.
Die Gemeinde ist verpflichtet, die Grundstückseigentümer über die Durchführung der Dichtheitsprüfung zu unterrichten und zu beraten.

Abs.6
Die oberste Wasserbehörde ist ermächtigt, die Anforderungen an die Sachkundigen durch Verwaltungsvorschriften festzulegen. Die Gemeinde kann bis zum Erlass der Verwaltungsvorschrift durch Satzung Anforderungen an die Sachkundigen festlegen.

Abs.7
Die Absätze 3 bis 5 gelten nicht für Abwasserleitungen die aufgrund des §61 der Selbstüberwachung unterliegen.


(Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW Nr. 34 vom 28.12.2007)



Durch den Einsatz modernster Computer Technik sind wir in der Lage die vom Gesetzgeber geforderte Überprüfung Durchzuführen.
Beispiel Protokoll
Prüfanlage
Prüfverfahren
UNDICHTES KANALROHR ( WASSER EINTRITT )
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