ALLES DICHT???
31.12.2015
Die generelle Frist für alle privaten Abwasserkanäle ist der 31.12.2015.
Vorgezogene Fristen gelten für alle privaten Grundstücke in Wasserschutzzonen,
auf denen die Abwasserkanäle vor dem 01.01.1965 errichtet wurden,
und für alle industriellen und gewerblichen Abwasserkanäle, die vor dem 01.01.1990 errichtet
wurden.
Die Gemeinde kann die fristen verkürzen.
Wir sind ein Sachkundiger Fachbetrieb für die Dichtheitsprüfung und Sanierung von Entwässerungssystemen, gem. §61 Landeswassergesetz NRW
Dichtheitsprüfung